13.8.2024 – Ich würde mich sowohl den Ausführungen von Rüdiger Falken als auch von Peter Schramm anschließen. Falken argumentiert aus Verbrauchersicht, Schramm wie immer sehr analytisch und versicherungsmathematisch.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, ob der Versicherte wirklich vollumfänglich über Vor- und Nachteile bei einem Wechsel aufgeklärt wurde. Eine neutrale Bewertung zu bekommen, ist möglich, wird aber selten in der Praxis gesucht. In der Regel erfolgt ja die Information nur einseitig über die Vorteile bei einem neuen Versicherer durch deren Vermittler oder einen Makler.
Ich denke, es würde schon eine kleine Änderung im Antragsprozess der privaten Krankenversicherung (PKV) im Wechselgeschäft reichen: Die Verpflichtung des neuen Versicheres, bei Antragsstellung eine Leistungsgegenüberstellung bisheriger Tarif / neuer Tarif dem Antragssteller zukommen zu lassen.
Das dürfte das Wechselgeschäft um 50 Prozent einbrechen lassen − zum Nutzen des Verbrauchers, nicht aber zum Nutzen der Vermittler und Gesellschaften. Das wäre zwar schlecht für das Geschäft, aber gut für das Image der PKV.
Jan-Christoph Schoen
jan-christoph.schoen@t-online.de
zum Leserbrief: „Negativsaldo ist letzlich ein Gewinn für abgebende Versicherer”.




