16.10.2007 – Welcher Kunde will schon eine Servicegebühr an einen Honorarberater zahlen, der zum Beispiel mehrere Jahre keine aktive Dienstleistung (zum Beispiel Aufnahme eines Schadenfalles) erbracht hat?
Bei der gleichen Betreuung durch einem Vertrauensmann vor Ort merkt der Kunde die Zahlung einer Servicegebühr durch der Versicherer nicht; also stört es ihm in aller Regel auch nicht. So ist dann auch ein fairer Umgang gewährleistet.
Volle Transparenz ist gut, aber nur wenn die Partner auch miteinander fair umgehen. Ansonsten bleibt nämlich bei der Honorarberatung nicht der Kunde, sondern der Berater der Dumme!
Bernhard Post
zum Artikel: „Klare Regeln für die Vergütung”.




