19.5.2015 – Das größte Kollektiv zur Absicherung biometrischer Risiken besteht in der gesetzlichen Vorsorge, welches in Folge seiner Absicherungsqualität die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge erfordert. Macht es tatsächlich Sinn, ein weiteres gleichgeartetes Kollektiv daneben aufzubauen?
Gleichzeitig fällt es Beratern zunehmend schwerer, für ihre Kunden eine Absicherung ohne Risikozuschläge und Ausschlüsse zu erhalten. Hier spielen jedoch verschiedene Faktoren eine Rolle. Einerseits leiden die Menschen immer mehr an Krankheiten, welche eine spätere Berufsunfähigkeit (BU) nicht ausschließen lassen; andererseits wurden in den letzten 20 Jahren die Vertragswerke derart verbessert, dass die Anbieter zwangsweise zur Vermeidung einer schlechten Schadenquote restriktiv in der Annahme selektieren.
Die neuen Existenzschutzpolicen sind hier nur eine Notlösung, um Kunden eine Art Grundabsicherung anbieten zu können, welche sich eine private BU-Absicherung mittlerweile nicht mehr leisten können oder dort nicht angenommen werden.
Aber auch das Problem der biometrischen Absicherung der Bürger ist wie vieles hausgemacht. Die Gier nach Kunden und Beiträgen hat die Branche veranlasst, die Bedingungen zum Teil unnötig zu verbessern, so dass nur noch gesunde Menschen eine Chance zur Absicherung haben. Die gesetzliche Versorgung wie auch die private BU kämpfen mit der demografischen Entwicklung und den Folgen einer älter werdenden Gesellschaft. Ein staatlich kontrolliertes Privatkollektiv ändert daran auch nichts.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „Verbraucherschützer attackieren BU-Versicherer”.




