10.5.2007 – Grundsätzlich wäre es in der Tat zu begrüßen, die Gesundheitsfragen bei Lebens- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen zu vereinfachen. Die bisher praktizierten Antragsfragen mit 5-10 Jahren Vergangenheitsbetrachtung und erst nach 5 Jahren Verzicht auf Rechtsfolgen sind nicht verbraucherfreundlich.
In einem Punkt scheint Herr Glück als Verfasser des Artikels allerdings ein schwerer gedanklicher Fehler unterlaufen zu sein. Ein Vergleich mit der Anzahl der kranken Bürger in Deutschland mit der Zahl der Lebensversicherten verkennt, dass die Versicherten nur bei Antragstellung gesund sein müssen, wohingegen der Krankenstand in Deutschland den gegenwärtigen Gesundheitszustand widerspiegelt.
Versicherte, die nach Abschluss des Vertrages erkranken, haben demzufolge durchaus ihre vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt. Naturgemäß erkranken Menschen mit zunehmendem Alter häufiger, was statistisch gesehen bedingt, dass dies nach dem versicherungstechnischen Eintrittsalter häufiger eintritt als vor diesem Zeitpunkt.
Eine wesentliche Ursache für Probleme mit dem Versicherungsschutz sehen wir in der Beratungspraxis unserer Kanzlei darin, dass Vermittler, offenbar aufgrund übersteigerten Vertriebsdruckes, die Gesundheitsfragen für ihre Kunden selbst ausfüllen und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.
Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. Mit dem neuen Vermittlerrecht besteht über das Beratungsprotokoll die Chance, mehr Transparenz bezüglich der Beratung bei der Antragsaufnahme zu schaffen. Ob dies auch in hinreichender Form praktiziert wird, wird nicht zuletzt davon abhängen, welchen Stellenwert die Versicherer der Transparenz und dem Vertrauensschutz künftig einräumen und wie sich die Beweislastumkehr bei der Beratungshaftung dazu entwickelt.
Klaus P. Obereigner
zum Artikel: „Fast alle Bundesbürger müssen gesund sein”.




