Bis 169,75 Euro monatlich sozialabgabenfrei

8.5.2023 – Die monatliche Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist bis 169,75 Euro monatlich (Stand 2023) sozialabgabenfrei in der Auszahlungsphase. Dieser Betrag ändert sich jedes Jahr so wie die Beitragsbemessungs-Grenze, sprich steigt in der Regel (Ausnahmejahr Corona).

„Ab 1. Januar 2023 gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.” Quelle: tk.de 

Richard Rahl

19richard.rahl@gmail.com

zum Leserbrief: „Zu Recht nicht interessant”.

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