8.5.2023 – Die monatliche Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist bis 169,75 Euro monatlich (Stand 2023) sozialabgabenfrei in der Auszahlungsphase. Dieser Betrag ändert sich jedes Jahr so wie die Beitragsbemessungs-Grenze, sprich steigt in der Regel (Ausnahmejahr Corona).
„Ab 1. Januar 2023 gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.” Quelle: tk.de
Richard Rahl
zum Leserbrief: „Zu Recht nicht interessant”.




