30.7.2025 – „Besonders perfide: Der Versicherungsombudsmann verweist gewerbliche Versicherungsnehmer pauschal auf die Gerichte”. Das trifft leider nicht nur auf gewerbliche Versicherungsnehmer zu.
Es kann zwar die Schadenhöhe nicht geprüft werden, aber das Ergebnis eines Gutachtens wird inhaltlich pauschal bestritten. Die Beweislastverteilung geht immer zulasten des Versicherungsnehmers. Es reicht, wenn der Versicherer ins Blaue hinein bestreitet und dann die Bearbeitung einstellt.
Eine Entscheidung zugunsten des Versicherungsnehmers scheiterte auch daran, weil die Sache noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Es kommt auch vor, dass der Versicherer dann als Strafe Verträge kündigt.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Systematische Kürzung beauftragter Leistungen”.




