Berufsgruppen messerschaft trennen

7.7.2014 – Ein Versicherungsberater ist kein Vermittler, von daher gibt es da nichts zusammenzulegen. Im Gegenteil. Man muss diese Berufsgruppen messerscharf trennen.

Der Verbraucher muss im Schlaf beherrschen, dass der Berater lediglich sein Wissen verkauft (beziehungsweise nur dieses verkaufen darf) und daran verdient – unabhängig (!) von der Entscheidung des Verbrauchers, wie er dieses Wissen weiterverarbeitet.

Der Vermittler verdient jedoch erst an der Unterschrift unter den Vertrag und hat damit sehr wohl ein Interesse daran, wie der Verbraucher mit der Information aus der „Beratung” umgeht, was die „Beratung” daher gar nicht unabhängig machen kann.

Das muss man weder bedauern noch gutheißen – das ist einfach Fakt. Der Begriff „Berater” muss daher meiner Ansicht nach komplett rechtlich geschützt werden und darf in keinerlei Zusammenhang genannt werden, wenn man Provisionen erhält.

Carsten Ruhkamp

info@carsten-ruhkamp.info

zum Leserbrief: „Berufgruppen sollten zusammengeführt werden”.

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Kein Platz für Möchtegernmakler

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