4.3.2016 – Mal wieder nicht richtig gefragt! Wenn mal endlich die Berufsbezeichnungen – wie im Gesetz beschrieben – dem Verbraucher draußen richtig erklärt würde, sähe die Tabelle anders aus.
Neben einem Vertreter gibt es noch den Makler und den Berater. Dazu gibt es Finanzanlagenvermittler und Darlehensvermittler. Der Unterschied zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit ist kaum einem Verbraucher bekannt. Und wenn dann Vertriebe mit Bezeichnungen wie „Vermögensdesigner” und „Architekt für Vermögensaufbau” in den Markt gehen, ist das Chaos perfekt. Eine traurige Welt – und leider vom Staat so gewollt.
Volker Müller
zum Artikel: „So vertrauens(un)würdig sind Versicherungsvertreter”.




