29.10.2013 – „Die Frage, ob eine betriebliche Altersvorsorge in dem einen Fall beitragspflichtig ist und im anderen nicht, ist daher nicht unberechtigt.” Nein. Die Frage stellt sich nicht, allein schon aus dem System der privaten Krankenversicherung (PKV) heraus.
Die PKV ist einkommensunabhängig kalkuliert – sowohl vor, als auch nach der Rente. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) legt fest, wer wofür wie viel zahlt. Auch im Rentenalter.
Auf Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen also GKV-Beiträge gezahlt werden. Während der Ansparphase wird/kann durch die bAV das Einkommen reduziert werden – es werden weniger Sozialabgaben fällig. Hat man diese Ersparnis bei der bAV? Nein.
Des Weiteren muss man auch klar bedenken, dass durch die Beitragsentwicklung der PKV die Beiträge deutlich höher ausfallen werden, als das was an die GKV gezahlt werden muss aufgrund der Betriebsrente.
Tom Schröder
zum Leserbrief: „Annahmen nicht wirklich zutreffend”.




