Beitragsanpassungen unzulässig?

5.11.2002 – Beitragsanpassungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind, ebenso wie schon in der privaten Krankenversicherung durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, gerichtlich überprüfbar. In der privaten Krankenversicherung liegen bereits Erfahrungen vor. Einzelne  Beitragsanpassungen aufgrund von Sachverständigengutachten wurden schon, trotz der auch hier erforderlichen Treuhänderzustimmung  für unrechtmäßig erklärt, andere Verfahren laufen noch.

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind sehr häufig, so dass hier auch mehr Erfahrungen vorliegen. Die Verhältnisse sind durchaus vergleichbar. Für die private Krankenversicherung wurde sogar gesetzlich bestimmt, dass eine Beitragsanpassung unzulässig ist, soweit das Unternehmen erkennen musste, dass der Beitrag von vornherein zu niedrig kalkuliert war.

In der Literatur werden aber auch andere Fälle aufgeführt, in denen eine Beitragsanpassung gegebenenfalls unzulässig sein kann, zum Beispiel, wenn die Veränderungen vom Unternehmen selbst zu vertreten sind.

Hierzu könnten unter anderem ähnliche Konstellationen zählen, wie sie in dem Beitrag: „Wie BU Versicherer kalkulieren" genannt sind. Einführung von Berufsgruppen- oder Regionaltarifen, evtl. auch Einführung neuer Preiswerttarife mit der Folge der sogenannten Vergreisung der Alttarife.

Typisch für die Krankenversicherung ist auch der Fall einer unzureichenden Berücksichtigung des mit dem Alter steigenden Risikos. Wenn für jüngere Versicherte mehr, für Ältere aber weniger als das altersspezifische Risiko kalkuliert wird, kann zunächst im Mittel ein günstiger Schadenverlauf resultieren.

Geht das Neugeschäft aber zurück und altern die Bestände, so wird sich der Schadenverlauf verschlechtern und irgendwann auch im Mittel nicht mehr ausreichend kalkuliert sein. Es ist dann meines Erachtens nicht zulässig, diesen durch Bestandsalterung entstandenen Anpassungsbedarf auf die Versicherten abzuwälzen.

Übrigens lagen ähnliche Verhältnisse auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung Ende der achtziger Jahre in Deutschland vor.

Mair stellt in dem Beitrag  „Zum Verlauf der Versicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Deutschland" in den Blättern der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsmathematik 18, 1987 fest, dass damals noch ein günstiger Verlauf des BUZ-Geschäfts  trotz des relativ ungünstigeren Invaliditätsrisikos in den hohen Altern  wegen des damals noch umfangreichen Neugeschäfts vorlag.

Es sei jedoch mit einer Verschlechterung zu rechnen. Dies könne auch dazu führen, dass bei einer zu hohen Sofortgewinnbeteiligung die langfristige Gewinnbeteiligung (auch Schlussgewinnanteile)  gefährdet sei.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

 

 

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