25.9.2018 – Das unklare Verhalten hätte durch ein eindeutiges Verhalten gemäss StVO vermieden werden können.
Ich habe mal in der Fahrschule gelernt, dass ich mich beim Abbiegen eindeutig verhalten muß :
- Verkehr beobachten
- Blinker setzen
- einordnen
- Abbiegen nur, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Aber das ist heute wohl nicht mehr üblich. Und so werden Gerichte und Rechtsschutz-Versicherer belastet – und das zahlen wir alle!
Volker Arians
zum Artikel: „Wenn es beim Überholen kracht”.




