Auf Versichererseite vieles nicht bekannt

27.7.2026 – Wie sollen Mandanten die Qualität der Versicherer beurteilen können, wenn auf Versichererseite weder die Fälligkeit der Entschädigung noch die Verzinsung der Entschädigung bekannt sind.

Auch wissen viele Hausratversicherer nicht, dass dort ebenfalls Gebäudebestandteile mitversichert sein können (bei Wohnungseigentümern) und der Gebäudeversicherer diesbezüglich nicht vorleistungspflichtig ist.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: Diese Hausratversicherer gelten als besonders kompetent

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 27.7.2026
Weitere Leserbriefe