6.7.2007 – Einmalig, diese Jubelarien!
Wann kommt das Beratungsprotokoll mit Hinweisen für den Apotheker?
Ich habe Kopfschmerzen!
Nun denn, warum sind Sie in meiner Apotheke?
Wie gesagt – Kopfschmerzen!
Prima, welche Art von Schmerz? Schläfenschmerz, Ansatz der mittlerweile verwachsenen Fontanelle, Hinterkopf oder doch mehr partiell an der Stirn?
Mehr vorne!!
Aha, also ist auch ein Augenschmerz nicht auszuschließen?
Halloooooooooooooo, ich möchte ein Schmerzmittel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verstanden, möchten Sie beraten werden oder verzichten Sie auf die Beratung??
Hör zu, Apolady! Ich will meine Tablette!!!!!!!!!!!
Bekommen Sie, aber ich habe vergessen, mich vorzustellen, die Gewerbebehörde zwecks Beaufsichtigung zu benennen, und ich muss Ihnen zumindest 3 Präparate erläutern..........
Ups, wieso ist der mit den Kopfschmerzen weg? Schon der 7. am heutigen Tag, ich halte mich doch nur an die Vorgaben des Gesetzgebers? Naja, macht nix, die Hauptsache mir kann keine Verbraucherschutzzentrale an den Kittel.
Zur Zeit Fiktion, aber das kommt auch! Dürfen sich alle freuen: Autoverkäufer, PC–Berater, Krankenschwester, Altenpfleger etc.
Nur unsere Politiker kommen vor Nebentätigkeiten nicht mehr in den Schlaf, oder doch?
Udo Roesger
zum Artikel: „Zypries: VVG bietet modernen Verbraucherschutz”.




