17.3.2015 – Es scheint, als stelle sich nun nach der anfänglichen Euphorie so etwas wie Ernüchterung ein. Und das ist gut so.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört gestärkt, um der Erosion der Ansprüche auf gesetzliche Rente entgegenwirken. Und es scheint sich sogar bis in die Kreise der Sozialpolitiker herumgesprochen zu haben, dass die bAV hiefür das geeigneteste Instrument zu sein scheint.
Nur reicht es aber nicht aus, in „wildem Aktionismus” an den rechtlichen Regularien der möglichen Organisationsform der betrieblichen Zusagen herumzuschrauben. Damit ist niemandem geholfen, am wenigsten den Beschäftigten, die bisher noch keine betriebliche Versorgungszusage haben.
Nein, es sind die „Rädchen” der Rentabilität, an denen gedreht werden muss, damit der Motor in Schwung kommt. Es muss sich für Geringverdiener lohnen, Konsumverzicht zu üben. Solange eine Anrechnung der Betriebsrente mit der Grundsicherung stattfindet und so lange eine volle Verbeitragung der aus Arbeitgeberbeiträgen resultierenden Betriebsrente erfolgt, werden die Beschäftigten, die bisher nicht erreicht und motiviert werden konnten, nicht erreicht und motiviert werden können. Und dies völlig zu Recht.
Bleibt da noch der Kapitalmarkt. Wenn wir schon politisch motiviert entspart werden, sollte Finanzminister Wolfgang Schäuble wenigstens den historisch tiefen Zins nutzen, die bAV mit entsprechend lohnenden Rahmenbedingungen auszustatten. Freibeträge rauf, Belastungen runter. So wird „ein Schuh” draus!
Walther Zinck-Sonntag
walther.zinck@financebenefits.de
zum Artikel: „Arbeitgeberverband hält nichts von der Nahles-Rente”.




