24.6.2026 – Kritisch aus Sicht der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in einem auf solche Rückabwicklung ausgerichteten Auftrag wäre auch die Akquise des Mandanten über seinen Versicherungsmakler. Denn damit steht zu befürchten, dass eine eventuelle Falschberatung durch den solche Mandanten zuführenden Versicherungsmakler gar nicht mehr anwaltlich geprüft wird.
Der wäre nämlich sicher sehr überrascht, wenn der Rechtsanwalt, an den er den Mandanten vermittelt hat, ihn daraufhin für diesen auf Schadenersatz für die vermittelte Basisrente verklagt.
Ich sehe regelmäßig Fälle, in denen Versicherungsmakler auf Rückzahlung der Beiträge verklagt werden, weil der Kunde nicht wusste, dass er bei Kündigung der Basisrente keinen Rückkaufswert ausgezahlt erhält.
Indes: sollte der Mandant später mit dem Verlauf des Verfahrens zur Rückabwicklung durch den Versicherer nicht zufrieden sein, wird nach einem Anwaltswechsel der neue Anwalt durchaus auch Ansprüche gegen den Versicherungsmakler prüfen. Und auch gegen den bisherigen Anwalt, wenn der die Erfolgsaussichten zu rosig dargestellt hat.
Versicherungsmakler sollten daher auch deshalb vorsichtig sein, ihre Kunden auf den Weg eines Rechtsstreit zur vermittelten Basisrente zu bringen. Und der Kunde sollte einen Rechtsanwalt wählen, der seinen Fall nicht nur unter eingeschränkt beworbenen Aspekten prüft.
Peter Schramm
zum Artikel: Bafin: Kritik an Renditen von Basisrenten nicht pauschal gültig




