5.1.2026 – Im Artikel kommt das Thema Absicherung von Bankschließfächern über Hausrat zu kurz.
In vielen Produkten ist ja der Inhalt von Bankschließfächern erst mal bis zur Versicherungssumme oder bis Höhe x mitversichert. Im Kleingedruckten wird dieser Schutz dann wieder stark eingeschränkt und zum Beispiel nur auf Einbruchdiebstahl und Raub beschränkt.
Auch zählen Bankschließfächer oft nicht als Wertschutzschränke für die Aufbewahrung bestimmter Wertsachen. Das heißt, ich habe eine Obergrenze für Bargeld, zum Beispiel bis 2.000 oder 3.500 Euro, und Sachen aus Gold bis 20.000 Euro.
Es gibt zwar von verschiedenen Anbietern spezielle Schließfachversicherungen, aber es wäre für die Beratung einfacher, die Hausratversicherer würden einen Baustein Schließfachabsicherung mit derselben Deckung wie die Hausratversicherung bis Höhe x anbieten und fakultativ eine Erhöhungsmöglichkeit. Und wir könnten mit den Kunden darüber reden, wie sie am besten den Nachweis des Inhalts führen.
Günter Römmich
zum Artikel: „Millionen-Schließfachcoup in Gelsenkirchen: Können Kunden auf Entschädigung hoffen?”.




