11.6.2026 – Dass der maximale Abschlag bei einer Rente ab 63 „nur“ 14,4 Prozent beträgt, ist nur die halbe Wahrheit. Dieser Abschlag bezieht sich auf die bis 63 erzielte Rentenanwartschaft. Was häufig nicht erwähnt wird, ist, dass dann die letzten vier Jahre bis zur abschlagsfreien Rente fehlen.
Der Abschlag zu dieser hochgerechnet maximal denkbaren Rente kann dann leicht 25 Prozent betragen. Dies bezogen auf 48 Prozent des Entgelts eines „Eckrentners“.
Wer lange gut über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, könnte bei Renteneintritt mit 63 dann plötzlich nur noch 20 Prozent seines einstmaligen Nettoverdienstes auf dem Konto vorfinden. Es bleibt nur zu hoffen, dass er eine großzügige betriebliche Altersversorgung hat, zusätzlich noch etwas anderes gespart hat und seine Abfindung renditebringend angelegt hat. Sonst werden ihm die Tränen kommen − lebenslang.
Andreas Klapproth
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