25.11.2004 – Ein interessanter Beitrag! Genau in diesem Verbrauchersinn arbeit inder Regel der Versicherungsmakler, nicht jedoch der Versicherungsvertreter oder gar der Strukki.
Den Satz über die Abschaffung des Provisionsabgabeverbotes kann ich jedoch nicht nachvollziehen.
Sollte ich das so verstehen, dass jeder Patient auch von seinem Zahnarzt einen Teil des Honorars zurückverlangen sollen könnte?
Wolfgang F. Voll
zum Artikel: „Härtere Reformen von VVG und Vermittlung”.




