BdV: Drei Reiseversicherer verzichten auf strittige Alkoholklausel

19.7.2022 (€) – Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) mahnte drei Anbieter wegen unwirksamer Klauseln in der Auslandsreise-Krankenversicherung ab: die ADAC Versicherung AG, die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland und die BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG (VersicherungsJournal 14.6.2022).

Trete der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen- „Missbrauch“ ein, behielten sich die drei Gesellschaften vor, die Leistung zu verweigern. Die drei Versicherer haben jetzt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen habe, teilten die Verbraucherschützer am Montag mit.

„Wir freuen uns, dass die drei Reiseversicherer unserer Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten“, lässt sich Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV, zitieren.

Stephen Rehmke (Bild: Achenbach)
Stephen Rehmke (Bild: Achenbach)

Von der erfolgreichen Abmahnrunde profitierten sowohl Neu- als auch Bestandskunden der drei Anbieter. „Alle Versicherer zeigten sich kooperativ und reagierten unverzüglich auf die Abmahnung“, erklärte der BdV.

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