3.7.2026 – Bei der zweiten Tarifrunde zu ungeklärten Fragen des Manteltarifvertrags zeigte sich der Arbeitgeberverband der Versicherer grundsätzlich offen für einen „Tarifvertrag Transformation“. Er machte aber auch deutlich, dass Kernforderungen der Gewerkschaft an juristische Grenzen stoßen und nicht mit den Grundsätzen eines Flächentarifvertrags vereinbar seien.
Am 30. Juni 2026 haben sich der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und die Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in Dortmund zu einer zweiten Verhandlungsrunde über den Manteltarifvertrag (MTV) getroffen.
Konkret ging es um Punkt XII der erfolgreichen Tarifvereinbarung vom 4. Juli 2025 (PDF, 105 KB). Darin hatten sich beide Seiten verpflichtet, auch jene Themen zu verhandeln, die im Zuge der Gehaltstarifrunde 2025 zunächst zurückgestellt worden waren (VersicherungsJournal 7.7.2025).
Zu einer Einigung über die offenen Fragen kam es auch in dieser Verhandlungsrunde nicht. Dennoch seien die Gespräche in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre verlaufen, so berichten beide Seiten.
AGV zeigt sich offen für „Tarifvertrag Transformation“
Ein Schwerpunkt der Gespräche war der von Verdi geforderte „Tarifvertrag Transformation“. Er soll den Wandel in der Versicherungswirtschaft sozialverträglich gestalten, der mit dem verstärkten Einsatz von KI, automatisierten Prozessen und neuen Geschäftsmodellen einhergeht.
Als Vorbild dient der neue Haustarifvertrag der Ergo Versicherungen, der im Februar ausgehandelt wurde. Darin verpflichtete sich die Arbeitgeberseite, den geplanten Abbau von 1.000 Stellen ohne Standortschließungen und betriebsbedingte Kündigungen umzusetzen. Beschäftigte, deren Aufgaben durch KI wegfallen, sollen zudem für neue Tätigkeiten qualifiziert werden (19.2.2026).
In der ersten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber noch bestritten, dass es eines gesonderten Transformationstarifvertrags überhaupt bedürfe. Wichtige Grundsätze der Arbeitnehmermitgestaltung seien bereits tariflich geregelt. Nun zeigte sich der AGV jedoch entgegenkommender:
Der Verband könne eine solche Vereinbarung mittragen, „wenn zum einen die Inhalte stimmen und zum anderen dieser die bestehenden tariflichen Regelungen zu Veränderungsprozessen und Qualifizierung (insbesondere das Rationalisierungsschutzabkommen und Tarifvertrag Qualifizierung) integriere“, positionierte sich Verhandlungsführerin Dr. Lena Lindemann, Vorständin der Ergo Group AG.
Wo tarifliche Regelungen an ihre Grenzen stoßen
Der AGV wies jedoch darauf hin, dass bestimmte Forderungen von Verdi tariflich nicht regelbar seien. Das betreffe unter anderem die Forderung, einen Verzicht auf Standortschließungen tariflich festzuschreiben. Damit werde in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen, Standorte und Strategien eigenständig festzulegen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

- Sebastian Hopfner (Bild: AGV)
„Es versteht sich von selbst, dass in einem Flächentarifvertrag keine Standortgarantien einzelner Unternehmen festgeschrieben werden können“, positioniert sich der stellvertretende AGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Hopfner auf Nachfrage.
Kein Tarifschutz bei Ausgliederungen
Auch eine weitere Schlüsselforderung von Verdi lasse sich nicht im Rahmen eines Flächentarifs regeln, erklärt Hopfner weiter. So fordere die Gewerkschaft unter anderem „Tarifschutz bei Ausgliederungen“ sowie „Equal Pay & Equal Treatment bei konzerninternen Verlagerungen“.
Hintergrund ist die Sorge der Gewerkschaft, dass Versicherer Tätigkeiten oder ganze Bereiche auf andere Gesellschaften verlagern und Beschäftigte dadurch tarifliche Standards verlieren könnten – etwa bei der Bezahlung oder beim Arbeitszeitausgleich.
„Dies würde bedeuten, dass die Tarifvertragsparteien Regelungen für Unternehmen treffen, die gerade nicht tarifgebunden sind. Das ist ein juristisch aussichtsloses Unterfangen“, sagt Hopfner.
„Wenn Verdi einen – weiterhin – hohen Abdeckungsgrad des Flächentarifs will, reicht der AGV gerne die Hand, gemeinsam sicherzustellen, dass die tariflichen Bestimmungen weiterhin für die Unternehmen attraktiv sind“, so der Jurist. Neue Restriktionen und Regulierungen seien demgegenüber das falsche Instrument.
Ungleichgewicht der beidseitigen Forderungen?
Ver.di habe ein „Ungleichgewicht der beidseitigen Forderungskataloge“ geschaffen, erklärt Hopfner. Die Gewerkschaft habe bewusst möglichst viele Forderungen erhoben, um Verhandlungsmasse zu schaffen. Dies sei allerdings auch der „traditionelle Verhandlungsweg“ in Tarifrunden.
Demgegenüber habe der AGV nach seinen Worten eine „moderne, vertrauensbasierte“ Verhandlungsmethode gewählt und sich mit eigenen Forderungen bewusst zurückgehalten.
„Der AGV ist hochmotiviert, trotz dieser gegensätzlichen Methoden am Ende mit Ver.di zu einem für die Branche guten Verhandlungsergebnis zu kommen. Klar ist, dass, wer mehr fordert, bei Verhandlungen auch mehr Federn lassen muss“, so Hopfner.
Die beteiligten Verhandlungspartner von Verdi konnten die Fragen bis Redaktionsschluss aus terminlichen Gründen noch nicht beantworten.
Weitere Forderungen der Tarifparteien
Weitere Forderungen der Tarifparteien betreffen unter anderem die Flexibilisierung tariflicher Leistungen, die Altersteilzeit und Arbeitszeitregelungen. Einen Überblick bietet der AGV in seinen aktuellen Tarifnachrichten.
Der AGV möchte tarifliche Entgeltbestandteile flexibler ausgestalten. Beschäftigte sollen Teile ihres Entgelts künftig leichter auch in Sachleistungen wie etwa ein Jobrad oder einen Wellpass umwandeln können. Zudem soll bestehende Rechtsunsicherheit bei den tariflichen Regelungen beseitigt werden.
Außerdem fordert der Arbeitgeberverband Änderungen bei der Altersteilzeit. So soll die tarifliche Verpflichtung entfallen, die Hälfte von Rentenabschlägen auszugleichen. Der AGV verspricht sich davon geringere Kosten und eine größere Bereitschaft der Unternehmen, Altersteilzeit anzubieten. Verdi lehnt dies als Verschlechterung der bisherigen Regelungen ab.
Die Gewerkschaft wiederum möchte die tariflichen Bestimmungen zur Teilrente an die geltende Gesetzeslage anpassen, so dass Altersrentner leichter weiterbeschäftigt werden können. Außerdem fordert die Gewerkschaft, die beiden untersten Entgeltgruppen A und B perspektivisch abzuschaffen oder deren Vergütung dauerhaft oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns festzuschreiben.




