Streit um 22.000 Euro zu niedrige Azubi-Vergütung

11.5.2015 (€) - Ein Auszubildender hatte nur etwas mehr als die Hälfte der Vergütung erhalten, die nach den Tarifverträgen vergleichbarer Betriebe üblich war. Seine Forderung nach der Differenz machte er gerichtlich geltend. Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht.

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