BAG: Teilzeitkräfte dürfen bei Zuschlägen für Mehrarbeit nicht übergangen werden

Bild: Pixabay CC0

28.11.2025 (€) - Ein Manteltarifvertrag sah vor, dass erst Überstunden ab der 41. Wochenarbeitsstunde gesondert vergütet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt das für nicht zulässig sprach sich für eine andere Regelung aus.

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