Angestellter Außendienst der Versicherer erhält neuen Tarifvertrag

5.5.2026 – Die erste Tarifrunde für einen neuen Vertrag im angestellten Außendienst der Versicherer führte zu einem Ergebnis: Die Mindesteinkommen werden stufenweise angehoben, Verbesserungen gibt es auch bei Sozial- und Sonderzahlungen. Die Gewerkschaften hadern mit acht Nullmonaten ohne Erhöhung der Mindestbezüge – erst zum 1. November greift die erste Stufe.

Am Donnerstag, dem 30. April 2026, haben sich die Tarifparteien in Wuppertal auf einen neuen Tarifvertrag für den angestellten Außendienst der Versicherungswirtschaft geeinigt. Damit führte bereits die zweite Verhandlungsrunde zum Erfolg, nachdem die erste noch gescheitert war (VersicherungsJournal 18.3.2026). Er gilt für mehr als 30.000 Beschäftigte.

Verhandlungen zogen sich über sechs Stunden hin

Es verhandelten der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) mit der Ver.di – Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft sowie dem Deutschen Bankangestellten-Verband e.V. (DBV) – Gewerkschaft der Finanzdienstleister.

Die Parteien berichten von schwierigen Verhandlungen, die sich über sechs Stunden hingezogen hätten. Konkret ging es um Teil III des Manteltarifvertrags (MTV) für die Versicherungswirtschaft (PDF, 322 KB), der eigenständige Regelungen für den Außendienst enthält. Dieser wird unabhängig vom Innendienst ausgehandelt.

Mindesteinkommen im Versicherungsaußendienst steigt stufenweise

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 26 Monate und endet am 30. April 2028. Er sieht eine stufenweise Anhebung des tariflichen Mindesteinkommens für den angestellten Außendienst vor.

Die Tarifparteien unterscheiden dabei zwischen akquirierendem Außendienst, der auf die Gewinnung von Neugeschäft ausgerichtet ist, und organisierendem Außendienst, der vor allem Bestände betreut und Vertriebsprozesse unterstützt:

  • Für den akquirierenden Außendienst steigt das Mindesteinkommen zum 1. November 2026 um 4,50 Prozent und zum 1. November 2027 um weitere 2,99 Prozent.
  • Für den organisierenden Außendienst sind zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen um 4,50 Prozent beziehungsweise 3,01 Prozent vorgesehen.
  • Zusätzlich wird der unverrechenbare Mindesteinkommensanteil im organisierenden Außendienst in zwei Stufen angehoben – um 4,35 Prozent ab November 2026 und um 3,00 Prozent ab November 2027.

Die tariflichen Mindesteinkommen steigen somit über die Laufzeit insgesamt um 7,54 Prozent im akquirierenden Außendienst und um 7,6 Prozent im organisierenden Außendienst.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die niedrigere Tarifstufe II im Werbeaußendienst zum 1. November 2026 entfällt. Sie bewirkte bisher, dass das garantierte Mindesteinkommen nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit unter das Niveau der Einstiegsstufe sinken konnte. Zukünftig bleibt das Mindesteinkommen dauerhaft auf dem höheren Niveau der bisherigen Stufe I.

Sozialzulagen im angestellten Außendienst werden ebenfalls erhöht

Ebenfalls spürbar angehoben werden zum 1. November 2026 die Sozialzulagen gemäß § 4 Ziffer 2 GTV. Beschäftigte ohne unterhaltsberechtigte Kinder erhalten 10,87 Prozent mehr, mit einem Kind 10,71 Prozent, mit zwei Kindern 10,61 Prozent und mit drei oder mehr Kindern 10,39 Prozent.

Zugleich wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sozialzulage angepasst. Sie steigt zum 1. November 2026 um 4,39 Prozent und zum 1. November 2027 um weitere 2,95 Prozent. Damit verschiebt sich auch die Grenze, bis zu der die Beschäftigten überhaupt anspruchsberechtigt sind, schrittweise nach oben.

Sonderzahlungen steigen

Auch die Sonderzahlungen werden erhöht. Darunter fallen die fest geregelten Bonus- und Zusatzvergütungen im Außendienst, deren Höhe und Anspruchsgrenzen tariflich definiert sind.

Die Höchstbeträge steigen je nach Regelung und Status um rund 4,4 bis 4,6 Prozent ab November 2026 sowie um etwa 2,8 bis 3,0 Prozent ab November 2027. Dabei bleibt die Differenzierung nach Betriebszugehörigkeit sowie Funktion im organisierenden Außendienst weiterhin bestehen. Darüber hinaus wurde sich auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Der Höchstbetrag für den Provisionsausgleich bei Eigengeschäften pro Urlaubstag wird schrittweise angehoben. Er steigt zum 1. November 2026 um 15 Euro (rund 4,05 Prozent) und zum 1. November 2027 um weitere zehn Euro (rund 2,60 Prozent).
  • Auch die Leistungen im Krankheitsfall werden erhöht. Die tarifliche Krankenzulage beziehungsweise -beihilfe steigt zum 1. November 2026 um 4,45 Prozent und ein Jahr später um 2,98 Prozent. Damit wird die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall moderat verbessert.
  • Die Hinterbliebenenleistungen für die Absicherung im Todesfall steigen zum 1. November 2026 um 4,47 Prozent und zum 1. November 2027 um 2,96 Prozent.
  • Das bestehende Altersteilzeitabkommen für den Außendienst wird unverändert bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

Wichtiger als der Tarifabschluss ist für die Angestellten (…), dass die politischen Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Versicherungsprodukten passen.

Sebastian Hopfner, AGV

AGV sieht tragfähigen Kompromiss

Sebastian Hopfner (Bild: AGV)
Sebastian Hopfner (Bild: AGV)

Der Arbeitgeberverband bewertet den Abschluss als tragfähigen Kompromiss. „Der erzielte Abschluss trägt den Interessen beider Seiten Rechnung“, sagte AGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Hopfner.

Die Hochinflationsphase 2022 und 2023 sei für den angestellten Außendienst tarifpolitisch noch nicht vollständig verarbeitet worden, „so dass die etwas höhere Anhebung der Gehälter im ersten Schritt ab 1. November 2026 trotz der aktuellen Unsicherheiten und Konjunkturdaten zu vertreten ist“, so Hopfner weiter. Mit dem Abschluss werde vor allem Planungssicherheit für 26 Monate geschaffen.

Zugleich verwies er darauf, dass die Vergütung im Außendienst im Wesentlichen über betrieblich gestaltete Provisionssysteme erfolge und der Tarifvertrag lediglich die tariflichen Mindestbedingungen definiere.

Über den konkreten Tarifabschluss hinaus sei aus Sicht des Verbandes entscheidend, „dass die politischen Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Versicherungsprodukten passen“. Dabei hoffe der Verband auch auf die Unterstützung der Gewerkschaften.

Für echte strukturelle Verbesserungen reicht das nicht. Dafür braucht es weiterhin Druck aus der Belegschaft.

Deniz Kuyubasi, Verdi

Gewerkschaften hadern mit acht Nullmonaten

Deniz Kuyubasi (Bild: Verdi)
Deniz Kuyubasi (Bild: Verdi)

Durchwachsener fällt das Fazit der Gewerkschaften aus. Verdi hatte ursprünglich eine Erhöhung der Mindesteinkommen um mindestens zehn Prozent innerhalb von zwölf Monaten gefordert. Stattdessen enthält der neue Tarifvertrag acht Monate ohne Anpassung nach Auslaufen des bisherigen Vertrages.

„Trotz zäher Verhandlungen und kaum Bewegung auf Arbeitgeberseite haben wir Fortschritte erreicht, vor allem beim Mindesteinkommen und den Sozialzulagen. Klar ist aber auch: Für echte strukturelle Verbesserungen reicht das nicht. Dafür braucht es weiterhin Druck aus der Belegschaft“, teilte Bundesfachgruppenleiterin Deniz Kuyubasi dem VersicherungsJournal mit.

„Wir bleiben dran. Jetzt geht es darum, den Austausch auszubauen und Betriebsräte wie Beschäftigte enger zu vernetzen. Wie der Vertrieb der Zukunft aussieht, entscheiden wir nicht allein am Verhandlungstisch. Das schaffen wir nur gemeinsam“, so Kuyubasi.

Die Unterschriften jetzt vermeiden eine längere Hängepartie.

Ute Beese, DBV

DBV: Solides Ergebnis in unsicheren Zeiten

Ute Beese (Bild: Peter Himsel)
Ute Beese (Bild: Peter Himsel)

Ähnlich positioniert sich DBV-Verhandlungsführerin Ute Beese. „Ohne Frage kann ein Tarifergebnis auch immer noch besser dotiert sein. Aber die Unterschriften jetzt vermeiden eine längere Hängepartie in unsicherer Zeit – und das für ein sehr solides Ergebnis“, kommentiert sie den Tarifabschluss.

Die aktuelle Tarifvereinbarung hat der AGV auf seiner Webseite veröffentlicht (PDF, 62,8 KB).

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