Vorsteuerabzug für Übernachtungskosten wieder erlaubt

3.1.2001 (€) - Das oberste deutsche Finanzgericht hat den Gesetzgeber teilweise zurückgepfiffen: Unternehmen können danach wieder Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen von der Steuer abziehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den sogenannten Vorsteuerabzug wieder erlaubt.

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