6.11.2000 (€) – Künftig steuerfrei soll nach Vorstellungen von Bundesfinanzminister Hans Eichel die private Mitbenutzung von Personal-Computern und anderer Telekommunikations-Anlagen in Unternehmen sein. Die Finanzverwaltungen aller Bundesländer stehen nämlich heute vor einem Problem, denn nach geltendem Steuerrecht sind sie gehalten, mit hohem bürokratischen Aufwand den sogenannten geldwerten Vorteil der Nutzung von Computern und Telekommunikations-Anlagen zu ermitteln und auch den “kleinsten” Steuerzahler zur Kasse zu bitten.
Hans Eichel aber will deutlich machen, dass mit einer Änderung des Einkommenssteuer-Rechts pragmatische Lösungen und nicht ideologische Diskussionen wichtig sind. Die Gesetzes-Initiative sei ein weiter Schritt zur Auflösung des Reformstaus in Deutschland.
Wie das Bundesfinanzministerium verlauten lässt, braucht der Standort Deutschland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die perfekt mit den neuen Medien umgehen können. Ein Steuerrecht, dass mit bürokratischen Erschwernissen das Heranführen der Beschäftigten an die notwendigen Fähigkeiten erschwert, steht im Wiederspruch zu diesem Ziel.
Die Finanzverwaltungen der Länder und Unternehmer könnten aufatmen. Mit der derzeitigen Ermittlung des geldwerten Vorteils der Mit-Benutzung von Computern & Co. steht fiskalisch kein Ertrag gegenüber, da die geltende Freigrenze von 50 Mark im Monat den tatsächlichen geldwerten Vorteil übersteigt. Durch die bevorstehende Erhöhung dieses Betrags auf 100 Mark wird dieses Missverhältnis noch deutlicher. Die Regelung des Problems auf Verwaltungsebene führte nicht zu der erwünschten Klarheit.
Das Machtwort des Bundesfinanzministers soll Änderungen und Erleichterungen verschaffen. Mit der Änderung des Einkommenssteuerrechts sollen sowohl die Unternehmen als auch die Finanzverwaltungen von unnötigem bürokratischen Aufwand befreit werden. Künftig wird die Mit-Benutzung der dienstlichen PC’s fürs Private durch den Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich unerheblich sein. Bisher notwendige Aufzeichnungen werden nicht mehr nötig und entfallen.




