Analyse der Wahlprogramme: Steuersenkungen machbar

22.8.2017 (€) – Das deutsche Steuerrecht verlangt nach Einschätzung der Volkswirte der Deutschen Bank nach Korrekturen. Alle großen Parteien hätten sich in ihren Wahlprogrammen vor allem Entlastungen bei Geringverdienern und mittleren Einkommen auf die Fahne geschrieben. Hohe Steuern und Abgaben auf Löhne, Gehälter und Unternehmertätigkeit würden die Wachstumskräfte beeinträchtigen, so die Analyse. Deshalb erscheine es sinnvoll, vor allem die Progression der Einkommensteuer bei mittleren Einkommen abzuflachen.

Die Volkswirte der Deutschen Bank haben die Wahlprogramme der großen Parteien unter die Lupe genommen und auf Reformvorhaben im Steuer- und Abgabenrecht hin durchleuchtet. Nach Einschätzung der Volkswirte besteht durchaus Handlungsbedarf, da das Steueraufkommen in Deutschland seit dem Jahr 2010 bis 2016 um ein Drittel auf 706 Milliarden Euro zugenommen hat.

Die Steuerstruktur sei ungünstig, heißt es des Weiteren in der jetzt veröffentlichten Bewertung „Wer gewinnt beim Steuerpuzzle der Parteien“.

Unterschiedliche Entlastungsvolumen

Die Autoren der Deutsche Bank Research äußern sich in ihrer Analyse der Walprogramme auch zuversichtlich, dass die in der neuen Legislaturperiode regierenden Koalitionsparteien angesichts der guten Konjunktur und der relativ günstigen Lage des Staatshaushalts ihre geplanten Steuererleichterungen auch weitgehend umsetzen werden.

Bei der SPD sehen die Volkswirte ein Entlastungsvolumen im einstelligen Milliarden-Bereich. Zwar sollten Klein- und Mittelverdiener um 15 Milliarden Euro entlastet werden, einen wesentlichen Beitrag würde aber die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten. Dafür müssten dann Unternehmen rund sechs Milliarden Euro mehr in die GKV einzahlen.

Die Steuerentlastungen bei der Union summieren sich nach Auswertung der Wahlprogramme auf rund 17 Milliarden Euro, während die FDP für ein Entlastungsvolumen von mindestens 30 Milliarden Euro wirbt.

Spitzensteuersatz müssen 2,69 Millionen Steuerpflichtige stemmen

Mit Blick auf Forderungen seitens der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke nach Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent und 45 Prozent (die sogenannte Reichensteuer) warnen die Volkswirte vor einer verteilungspolitisch motivierten Tarifgestaltung.

Es müssten die Risiken überhöhter Spitzensteuersätze für Wachstum und Beschäftigung gesehen werden. „Das gilt umso mehr als die Einkommensteuer für rund 2,6 Millionen Einzelunternehmen und Personengesellschaften als Unternehmenssteuer fungiert.“

Erhebliche Umverteilung

Bei Steuerreformen sollte auch beachtet werden, dass in Deutschland mittels der Lohn- und Einkommensteuer bereits in erheblichen Maße Einkommen umverteilt werde. So leiste das oberste Viertel der Steuerpflichtigen gut drei Viertel (77,5 Prozent) der gesamten Steuerzahlungen.

Steueraufkommen (Bild: Deutsche Bank)
Beitrag der Steuerpflichtigen zum Einkommensteuer-
Aufkommen 2016. Zum Vergrößern Bild klicken
(Bild: Deutsche Bank Research)

Dabei würden alleine die oberen zehn Prozent mehr als die Hälfte (55,3 Prozent) des Gesamtaufkommens bezahlen. Die gesamte untere Hälfte trage hingegen nur zu 5,5 Prozent am Aufkommen dieser Steuer bei.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greife derzeit bereits ab einem Jahreseinkommen von 54.057 Euro. Für hohe Einkommen ab 256.304 Euro gilt die „Reichensteuer“ von 45 Prozent.

Nach Einschätzung von CDU und auch SPD sollte der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem Einkommen von 60.000 Euro greifen. Dabei muss noch beachtet werden, dass sich die Belastungen durch den Solidaritätsbeitrag von 5,5 Prozent weiter erhöhen.

Solidaritätszuschlag ist ein Auslaufmodell

In der Analyse werden zudem Aussagen zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages, die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, Anhebungen bei der Erbschaftssteuer, Veränderungen beim Ehegattensplitting sowie bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge thematisiert.

Den Solidaritätszuschlag, der in diesem Jahr ein Volumen von 17 Milliarden Euro erreichen dürfte, sehen die Bank-Volkswirte als Auslaufmodell. CDU/CSU plädierten allerdings nur für Trippelschritte ab dem Jahr 2020, während die SPD zum selben Zeitpunkt eine Entlastung von zehn Milliarden Euro für möglich hält. Die FDP will den Solidaritätszuschlag radikal ab 2019 abschaffen. Von einer Wiedereinführung einer Vermögenssteuer halten Union und FDP gar nichts.

Auf den Prüfstand dürfte die neue Koalitionsregierung nach Einschätzung der Volkswirte das Ehegattensplitting stellen, das kinderlose Ehen mit nur einem Vollverdiener begünstigt und Frauen keine Anreize zur Aufnahme einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit bietet. Auch über die Abgeltungssteuer von 25 Prozent dürfte wieder diskutiert werden, wobei die Volkswirte vor neuer Bürokratie warnen.

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