Doppelte Haushaltsführung: Eine Stunde Fahrzeit ist zu wenig

Bild: Pixabay CC0

19.3.2024 (€) - Ein Geschäftsführer verfügte über einen Hauptwohnsitz und dazu über eine 30 Kilometer entfernt liegende Zweitwohnung. Als er die als Werbungskosten steuermindernd geltend machen wollte, spielte das Finanzamt nicht mit.

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