Kosten bei Eintritt der Rente

15.3.2013 – Der Verbraucherzentrale Hamburg ist seit Langem bekannt, dass bei Fondssparplänen und Banksparplänen die tatsächlichen Kosten mit Eintritt der Rente anfallen.

Dabei ist der Verbraucherzentrale bewusst, dass sich der Kunde mit diesen Sparplänen, bis zum Eintritt der Rente, in einer Art Blindpool bewegt. Er weiß nicht, wie viele Kosten ihm dann für eine Versicherung – welcher er zwangsweise abschließen muss – abgezogen werden, welche ab Alter 85 greift. Der Kunde weiß nicht einmal, welche Versicherung es ist.

Der Kunde weiß auch nicht, welche Rechnungsgrundlagen mit Eintritt der Rente zugrunde gelegt werden. Bereits heute werden dem Kunden solcher Verträge horrende Summen abgezogen, welche teilweise deutlich über den Kosten der angeblich pauschal teuren Lebensversicherer liegen.

Somit zeigt die Verbraucherzentrale Hamburg, dass sie politisch gesteuert ist und mit der unseriösen Kritik ein bestimmtes Ziel verfolgt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat damit jegliche Legitimation verloren, als neutrales Organ im Sinne der Verbraucher zu handeln.

Frank Eßmann

info@awando.com

zum Artikel: „Riester-Rente erneut im Kreuzfeuer der Verbraucherschützer”.

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