15.3.2013 – Die Einwände des Leserbriefschreibers gegen die Argumentation der Verbraucherzentrale Hamburg sind nur die halbe Wahrheit. Auch bei der „betrieblichen“ Riester-Rente werden Krankenkassenbeiträge für die Auszahlungen fällig!
Bei zig Tausenden Direktversicherten zum Beispiel kommt bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung das böse Erwachen, weil sie (auch rückwirkend) mit rund 17 Prozent Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträgen zur Kasse gebeten werden. Dabei werden viele doppelt verbeitragt, die auf ihre Versicherungsbeiträge bereits Sozialbeiträge entrichteten.
Diese Fakten werden erfahrungsgemäß von den jeweiligen Vermittlern bei der Argumentation pro Riester und Co. tunlichst ausgeblendet!
Elke Schlegelmilch
zum Leserbrief: „Kosten bei Eintritt der Rente”.




