25.3.2013 (€) – Dem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht 2012 des PKV-Ombudsmann ist zu entnehmen, dass erstmals der Beschwerdeeingang rückläufig war. Mit Vermittlern musste der Ombudsmann Dr. Helmut Müller sich kaum auseinandersetzen. Vermittler, die sich dem Verfahren entziehen wollen, werden der Industrie- und Handelskammer gemeldet.
PKV-Ombudsmann Dr. Helmut Müller, der für den verstorbenen Amtsinhaber Dr. Klaus Theo Schröder das Schlichteramt kommissarisch erneut übernommen hatte (VersicherungsJournal 24.4.2012), hat jetzt seinen Tätigkeitsbericht für 2012 vorgelegt.
Wie schon vorab berichtet, sank die Zahl der eingegangenen Beschwerden um 2,4 Prozent auf 6.354 (VersicherungsJournal 20.2.2013). Müller führte diese Entwicklung unter anderem darauf zurück, dass sich entgegen „einiger aufgeregter Pressemitteilungen“ die Prämienentwicklung in der privaten Krankenversicherung (PKV) moderat vollzogen habe.
-

- Zum Vergrößern Bild Klicken (Quelle: PKV-Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2012)
In der Krankenvollversicherung sei der Anteil von Beschwerden wegen Beitragsanpassungen auf 4,4 (2011: 6,0) Prozent zurückgegangen, hält der Tätigkeitsbericht fest.
Zudem hätten die Deckelung der Abschlusskosten in der Krankenvollversicherung und die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dazu beigetragen, dass das Beschwerdeaufkommen gesunken sei. Gemessen an 100.000 Verträgen gab es 2012 nur 15 Beschwerden.
Kaum Beschwerden wegen Falschberatung
Die Masse der Beschwerden gab es wie stets in der Krankenvollversicherung. Von den zulässigen Beschwerden entfielen auf diese 3.905 oder 80,7 Prozent. Beschwerden wegen Falschberatung hatten hieran wiederum einen Anteil von nur 2,8 (3,2) Prozent. Und im Zusammenhang mit Zusatzversicherungen (599 Beschwerden) ist von Falschberatung nur in 0,7 Prozent aller Fälle die Rede. 2011 waren es noch 2,7 Prozent (VersicherungsJournal 26.4.2012).
-

- Zum Vergrößern Bild klicken (Quelle: PKV-Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2012)
Beim Vorwurf der Falschberatung sei ein Schlichterspruch oft schwierig, erklärte Müller in seinem Tätigkeitsbericht. Meistens würden die Vermittler in ihrer Stellungnahme den Angaben des Beschwerdeführers widersprechen.
„Im Übrigen wird die Tätigkeit des Ombudsmanns auch deshalb erschwert, dass einige wenige Makler der Bitte um Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen nicht nachkommen“, stellt Müller fest. In der Summe sei es gleichwohl gelungen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Vermittler, die glauben, sich dem Verfahren durch Nicht-Reagieren entziehen zu können, werden vom Ombudsmann der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet.
Die medizinische Notwendigkeit bleibt der Zankapfel
Wie jedes Jahr ist in der Krankenvollversicherung die Frage, ob eine Behandlung auch medizinisch notwendig sei, am häufigsten strittig. Fast jeder fünfte Fall (9,5 Prozent) befasste sich mit diesem Thema. Gebührenstreitigkeiten (16,3 Prozent) und Vertragsauslegungen (11,5 Prozent) folgen auf den nächsten Plätzen.
-

- Für vollständige Ansicht Bild klicken
(Quelle: PKV-Ombudsmann, Tätigkeitsbericht 2012)
Bei den Zusatzversicherungen geht der Streit vornehmlich um Vertragsauslegungen (33,1 Prozent) und ebenfalls um Fragen der medizinischen Notwendigkeit (17,4 Prozent). Vergleichweise häufig muss sich der PKV-Ombudsmann auch mit Anzeigenpflicht-Verletzungen auseinandersetzen.
Der vollständige Tätigkeitsbericht 2012 des PKV-Ombudsmanns kann im Internet als kostenfreies PDF-Dokument (1,81 MB) heruntergeladen werden.




