Anwälte wollen Regulierungspraxis weiter prüfen

11.10.2013 (€) – Den Erkenntnissen des Bundesjustiz-Ministeriums und des GDV, dass es sich bei schlechter Schadenregulierung um Einzelfälle handelt, will sich die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein nicht anschließen. Die Anwälte sollen nun repräsentativ und dezidiert befragt und mit dem GDV Lösungsmöglichkeiten beraten werden.

Eine knapp zweiwöchige Umfrage im August unter rund 7.000 Fachanwälten (Versicherungs- sowie Verkehrsrecht) kam zu „erschreckenden“ Ergebnissen: 75 Prozent der Anwälte erleben ein mehr oder weniger zögerliches Regulierungsverhalten, 80 Prozent beobachten, dass diese Praxis zunimmt.

„Wir sind weit davon entfernt, pauschal zu behaupten, die Versicherungswirtschaft reguliert generell schlecht“, sagte Monika Maria Risch. Die Befragung sei mit knapp 1.900 Rückmeldungen nicht repräsentativ und aufgrund der Zeitnähe zur Anhörung des Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Beschwerdemanagement der Versicherer auch nicht detailliert genug gewesen, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Klar sei aber auch, Schlechtregulierungen seien keine Einzelfälle, wie es der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. darstelle (VersicherungsJournal 5.9.2013, 19.7.2013). Die Arbeitsgemeinschaft wolle nun voraussichtlich zusammen mit den Versicherungs-Fachanwälten ihre Mitglieder repräsentativ und dezidiert befragen.

Ombudsmänner passen nicht immer

Vor allem bei Personenschäden und insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeit förderte die Umfrage verzögerte Regulierungen zutage. Fachanwalt Christian Wirth von White & Case LLP beobachtet, dass Schäden des Mittelstandes oft schlechter reguliert werden als bei großen Industriekunden. „Dort wurde schon immer mit harten Bandagen gekämpft – und das ist vielleicht sogar noch härter geworden.“

„Bei großen und komplexen Schäden läuft es dort nicht immer optimal“, so Wirth. Er beklagt allerdings auch, dass es den mittelständischen Unternehmen oft am Risikobewusstsein sowie am Management der Risiken fehle und es auch keinen richtigen Versicherungsmarkt für diese Kundengruppe gebe.

Eine typische Waffe der Versicherer sei, Abschlagszahlungen nicht oder nur in geringer Höhe zu leisten, obwohl sie nach dem VVG, den meisten Bedingungswerken und dem Stand der Schadenermittlung angezeigt wären. Das gehe hin bis zu unseriösen Regulierungen.

Höhere Strafen

Risch sagte, dass man sowohl mit dem GDV Maßnahmen gegen schlechte Regulierungen beraten wolle, als auch mit dem Justizministerium in Kontakt dazu bleibe. Beim Ausbleiben berechtigter Zahlungen könne beispielsweise ein höherer Verzugszinssatz als fünf Prozent gegenwärtig angesetzt werden.

Gegen die „Übermacht der Versicherer“ wünscht sie sich eine „Clearingstelle“. Die beiden Streitschlichtungs-Instanzen (Ombudsmann) hält sie für „nicht immer passend“. Ihre Kompetenzen seien recht eng angelegt.

Man sehe aber auch, dass sich die Schadenregulierung durch den Einsatz weiterer Berufsgruppen (beispielsweise Sachverständige und Gerichte) oft hinziehe, und überlege, inwieweit hier Änderungen der Zivilprozessordnung Sinn machen könne.

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