Schadenersatz dürfte nur ein kleiner Ausgleich sein

9.8.2016 – Der gerichtlich zugesprochene Schadenersatz dürfte nur ein kleiner Ausgleich für die Not des Arbeitnehmers gewesen sein. Nach Abzug des Lohnrückstandes von 13.000 Euro betrug der Verlust des Kauferlöses offenbar „nur” 63.000 Euro. Das wiederum lässt vermuten, dass das zwangsversteigerte Eigenheim wohl recht hoch besichert beziehungsweise die Resthypothek „überschaubar” war.

Angesichts dieser Tatsache scheint mir die Handlungsweise der Hypothekenbank mit enger Fristsetzung doch sehr fragwürdig. Offenbar aber ist der eilfertige Vollzug von Zwangsversteigerungen gängige und beliebte Bank-Praxis. Da stellt sich doch die Frage, wem solches Verhalten nutzt?

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Verzögerte Gehaltszahlungen mit fatalen Folgen”.

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Der Arbeitgeber haftet unbegrenzt

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