Streit um Beiträge zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung

9.2.2017 (€) - Das Bundessozialgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem eine Hundehalterin, die ergänzend zu ihrem Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld II bezog, die Beiträge für ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung von ihrem Einkommen absetzen wollte.

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