30.4.2014 (€) – Die Lebensversicherer benötigen nach Ansicht der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) einen Manövrierraum, um ihr Geschäftsmodell auch in Zeiten einer anhaltenden Niedrigzinsphase nachhaltig steuern zu können. Dabei setzen sie zum einen auf das Versprechen der Großen Koalition, den Abfluss der hohen Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere zu stoppen. Und zum anderen darauf, dass die Ermessensspielräume, die die Mindestzuführungs-Verordnung den Unternehmen lässt, unangetastet bleiben.
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- Johannes Lörper (Bild: Brüss)
Wie letztlich das Hilfspaket für die Lebensversicherer aussehen und wann es umgesetzt wird, ist nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) derzeit völlig offen. Man kenne die Pläne im Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht, sagte DAV-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Lörper anlässlich der DAV-Jahresversammlung vor der Presse in Bonn.
Lörper, der auch dem Vorstand der Ergo Lebensversicherung AG angehört, sagte, es könne nicht weiter angehen, dass fünf Prozent der jährlich ausscheidenden Versicherungsnehmer (in der Masse Kunden, deren Vertragslaufzeit abgelaufen ist) sieben bis acht Prozent mehr an Leistungen erhielten als ihnen bei normalem Zinsumfeld zustehen würde. Diese Kunden bekämen ein „Glückslos“ geschenkt.
Für Gegenleistungen besteht kein Anlass
Für Lörper steht die Korrektur eines Fehlkonstrukts im Vordergrund. Dass die hälftige Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere solche Ausmaße annehmen könnte, sei kaum absehbar gewesen.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. fließen monatlich etwa 300 Millionen Euro an Bewertungsreserven ab, was die Risikotragfähigkeit der Versicherer und das verbleibende Versichertenkollektiv schwächt.
Weitergehende Maßnahmen der Bundesregierung – etwa stärkere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den anderen Gewinntöpfen – lehnt die DAV ab. In der Vergangenheit habe der Wettbewerb dafür gesorgt, dass „die Kunden regelmäßig stärker an den Überschüssen beteiligt wurden, als es die Mindestzuführungs-Verordnung vorsieht“, erklärte die DAV.
Wenn hier per Gesetz der Spielraum eingeengt werden sollte, werde das System des Ausgleichs im Kollektiv beschädigt. „Man braucht den Manövrierraum“, sagte Lörper. Ansonsten würde man die Funktionsfähigkeit der Lebensversicherung einschränken.
Aktuare plädieren für Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Im öffentlichen Teil der DAV-Jahresversammlung, an der mehr als 1.000 Aktuare an historischer Stätte – dem ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Bonn – teilnahmen, plädierte der Vorstand für eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung (VersicherungsJournal 30.4.2014).
Lörper sprach sich dabei für ein Opting-out-Modell in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aus. Es müsse ein „Element der nahezu obligatorischen Vorsorge“ hinzukommen. Allerdings sollten letztlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihren Entscheidungen frei bleiben.
Neuwahlen zum DAV-Vorstand standen nicht an. DAV-Vorsitzender Rainer Fürhaupter äußerte sich erfreut, dass im Jahr 2018 nach 50 Jahren wieder ein Kongress der internationalen Aktuargemeinschaft (International Actuarial Association – IAA) in Deutschland stattfinden wird. In Berlin würden dann rund 2.000 Kolleginnen und Kollegen erwartet.




