Die Berufsgenossenschaft und der Unfall in der Kneipe
27.6.2016 (€) - Ein Mann war in einer Faschingskneipe einer am Boden liegenden Person zu Hilfe gekommen. Dabei wurde er von einem unbekannten Täter angegriffen und erheblich verletzt. Ob er als Nothelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, konnte erst vor Gericht geklärt werden.
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