Der Versicherer und die unnötigen Rettungswagenkosten

22.2.2017 (€) - Ein Mann hatte nach einem Unfall einen Rettungswagen gerufen. Als sich herausstellte, dass es sich um einen blinden Alarm gehandelt hatte, verweigerte der Versicherer des Unfallverursachers die Kostenübernahme für den Einsatz. Der Fall landete daher vor Gericht.

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