Aktuare fordern Abkehr von klassischen Garantien

14.9.2015 (€) – Die deutschen Aktuare wollen die Garantien in der klassischen Lebensversicherung auf abschnittsweise Garantien für rund 15 Jahre verkürzen. Dies sagt Dr. Wilhelm Schneemeier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), im Interview mit der Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“. Beim Kunden kommen die neuen Angebote mit abgespeckten oder keinen Garantien bisher ohnehin nicht an. Sie stehen mit „der weit verbreiteten Risikoaversion der Deutschen in Konflikt“, so eine Umfrage der TNS Infratest.

Ausgabe 30 der Verbandszeitschrift (Bild: DAV)
Ausgabe 30 der Verbandszeitschrift (Bild: DAV)

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. fordert gesetzliche Rahmenbedingungen für Abschnittsgarantien.

„Für einen Zeitraum von 15 Jahren ist der Kapitalmarkt für laufende Beitragseinnahmen einschätzbar, über derartige Modelle reden wir mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht“, berichtet Dr. Wilhelm Schneemeier, DAV-Vorstandsvorsitzender, im Interview mit der Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“ (Ausgabe 30).

Alles nicht ohne

Die Aktuare wollen die Garantien nicht abschaffen, sondern neu definieren. Ihrer Einschätzung nach sollen sie sich daran orientieren, was die Kunden von einer Garantie erwarten. In der betrieblichen und privaten Altersvorsorge seien lebenslange Garantien unverzichtbar, heißt es in der Verbandszeitschrift.

„Ohne Garantie würde die Lebensversicherung keine wirklichen Altersvorsorgelösungen mehr bieten“, sagt Schneemeier. Es sei Aufgabe der Aktuare, Antworten zu definieren.

Die Einschätzung des DAV-Chefs deckt sich mit Ergebnissen einer Ende August veröffentlichten Umfrage von TNS Infratest unter 1.400 Bundesbürger (zwischen 18 und 65 Jahren) zur privaten Altersvorsorge.

Danach sind „flexible neue Lebensversicherungs-Angebote ohne Garantiezins keine Selbstläufer“. Die neuen Angebote mit höherer Renditechance bei gleichzeitig höherer Volatilität seien noch recht wenig bekannt und stünden mit der weit verbreiteten Risikoaversion der Deutschen in Konflikt.

Teilhabe an Überschüssen

In der Verbandszeitschrift heißt es, dass aus Kundensicht eine „Basisgarantie“ zumindest dann werthaltig sei, wenn mindestens der Inflationsausgleich gewährleistet sei. Der gesetzlich garantierten Partizipation an den Überschüssen, die die Anbieter jährlich erwirtschafteten, werde aber bisher eine zu niedrige Bedeutung beigemessen.

Die Teilhabe an den Überschüssen sei als Grundlage für ein modernes langfristiges Garantiekonzept bereits vorhanden. Die Überschüsse sind unter anderem das Resultat von Sicherheitspuffern in den Tarifen – beispielsweise für die Entwicklung der Langlebigkeit.

Mehr Zeit für die Zinszusatzreserve

Schneemeier hält die bisher zugesagten Garantien für sicher, wiederholt im Interview aber die Kritik der Aktuare an der gegenwärtigen Ausgestaltung der Zinszusatzreserve (VersicherungsJournal 30.4.2015, 24.4.2015).

Die Versicherer wiesen im Verhältnis zum aktuellen Kapitalmarkt eine gute Ertragslage auf, da viele noch relativ langlaufende und damit höher verzinste Anlagen in den Portfolios hätten, so Schneemeier. „Deshalb gehe ich davon aus, dass sie ihre zugesagten Garantien auch über die vorgesehene Zeitstrecke bedienen können“, so Schneemeier.

Die Zinszusatzreserve müsse jedoch gleichmäßig aufgebaut werden, so Schneemeier mit Blick auf den jüngeren Zinsverfall, der einen kräftigen Aufbau der erst seit 2011 geforderten Reserveposition für die klassischen Garantieversprechen nach sich gezogen hatte. Darüber wird bereits mit der Bafin gesprochen.

Problematisch für Starke wie Schwache

Schneemeier sagt deutlich, dass es „Unternehmen geben wird, die die Zinszusatzreserve nicht stemmen können“. Aber auch bei den anderen Gesellschaften sei der Aufbau der Reserve nicht ohne.

Schließlich seien die Versicherer gezwungen, aufgrund der einseitigen Anforderungen an die Passivseite, in „riesigen Dimensionen“ Kapitalanlagen umzuschichten. „Das hat gewaltige Auswirkungen auf den Kapitalmarkt insgesamt“, so Schneemeier.

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