Provisionsabgabeverbot auf dem Prüfstand

8.5.2012 (€) – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat betroffene Verbände eingeladen, sich bis zum 25. Mai über die zukünftige Ausgestaltung oder Abschaffung des Provisionsabgabeverbots schriftlich zu äußern. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hatte auf seiner Jahreshauptversammlung einen Leitantrag beschlossen, in dem sich der Verband für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems einsetzt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat ein sogenanntes Konsultationsverfahren über die „Zukunft des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen und der Schließung von Begünstigungsverträgen“ eingeleitet.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (VersicherungsJournal 25.10.2011) will die BaFin nach eigenen Angaben „ergebnisoffen“ prüfen, ob die insbesondere in der Kranken-, Lebens- und Schadenversicherung geltenden Verbotsnormen modifiziert oder gegebenenfalls sogar abgeschafft werden sollten.

Die unterschiedlichen Reaktionen auf das Urteil hätten gezeigt, dass eine öffentliche Beteiligung an der Diskussion um die Zukunft der Verbote notwendig erscheine. Geklärt werden sollen dabei auch die faktischen Auswirkungen einer möglichen Veränderung der Verordnung unter Abwägung widerstreitender Interessen. Die eingehenden Stellungnahmen will die BaFin öffentlich machen, sofern die Autoren zustimmen.

BVK steht für Erhalt des Provisionsabgabeverbots

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) tritt wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (VersicherungsJournal 30.4.2012) für die Bewahrung des Provisionsabgabeverbots ein, um ein Geschachere über die Vergütung zu verhindern.

„Provisionen sind die selbstverständlichen Vergütungen der Versicherungskaufleute für erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen für die Kunden. Um sie kann nicht gefeilscht werden, sondern sie sind die Existenzgrundlage der Vermittler“, hatte der jetzt wiedergewählte BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt. Nach Angaben eines BVK-Sprechers bereitet auch der BVK eine Stellungnahme für die BaFin vor.

BVK kritisiert geplante Förderung der Honorarberatung

In dem Leitantrag „Festigung der Provisionen“ kritisiert der BVK, dass die rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittler, die schon jahrzehntelang kundenorientiert und auf einem qualitativ hohen Niveau auf Provisionsbasis Versicherungen vermitteln, von einigen politischen Entscheidungsträgern und Verbraucherschützern in unzulässiger Weise für die Finanzkrise verantwortlich gemacht worden seien.

Heinz bezeichnete die von der Bundesregierung angedachte Förderung der Honorarberatung als nicht zielführend. Gerade diejenigen Verbraucher mit schwacher Finanzkraft und mit einer häufig unzureichenden Absicherung ihrer Lebensrisiken würden wegen der Kosten auf die wichtige Beratung verzichten.

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Den Verbraucher nicht entmündigen

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