Neues Gesetz soll Kostensteigerung in GKV und PKV begrenzen

13.10.2016 (€) – Mit dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll das Preismoratorium bis zum Jahr 2022 verlängert werden. Dies soll zu Minderausgaben für die GKV und private Krankenversicherung (PKV) von jährlich bis zu zwei Milliarden Euro führen. Der PKV-Verband sieht eine Benachteiligung von Selbstzahlern. Die forschenden Pharmaunternehmen kritisierten dieses Spargesetz, das Gefahren für die Qualität der Versorgung schaffe. Der AOK-Bundesverband kritisierte, dass viel zu viele Wünsche der Pharmafirmen mit dem Gesetzentwurf aufgegriffen worden seien.

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) beschlossen. Das Gesetz ergänzt im Prinzip das 2010 verabschiedete Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (Amnog) (VersicherungsJournal 12.11.2010).

Verlängertes Preismoratorium verhindert Mehrausgaben im Milliardenbereich

Nach dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Gesetzentwurf soll das Preismoratorium über den 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Dies verhindere Mehrausgaben der Krankenkassen von jährlich 1,5 bis zwei Milliarden Euro. Die private Krankenversicherung (PKV) kann danach mit Minderausgaben von jährlich rund 100 Millionen Euro rechnen.

Auf der anderen Seite soll das Preismoratorium insofern aufgeweicht werden, als dass es einen jährlichen Inflationsausgleich geben soll. Dadurch würden sich die kalkulierten Minderausgaben in der GKV um etwa 150 bis 200 Millionen Euro verringern. Im Bereich der PKV mache diese Belastung etwa zehn Millionen Euro je Prozentpunkt der Inflation aus.

Innovationen und neue Wirkstoffe sollen auch künftig allen Patienten möglichst schnell zur Verfügung stehen. In der GKV soll die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung aber künftig nur bis zum Erreichen eines Schwellenwerts beim Umsatz in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Durch diesen Ausgabendeckel erhofft sich das Ministerium Einsparungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

Mehrausgaben von jährlich etwa 100 Millionen Euro werden eingeplant, um die Vergütung von Apotheken für Standardrezeptur-Arzneimittel und Betäubungsmittel zu erhöhen. Mit dieser Maßnahme soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken sichergestellt werden.

Gröhe: Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems im Auge behalten

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin, das werde dafür sorgen, dass Patienten auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt würden.

Zugleich müsse man aber auch die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens im Blick behalten. So soll neben der Verlängerung des Preismoratoriums eine Umsatzschwelle die Ausgaben für besonders hochpreisige Medikamente deckeln.

PKV-Verband: Selbstzahler werden benachteiligt

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfes, auch zukünftig für alle Patienten den Zugang zu hochwertigen und innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.

Insbesondere der Verzicht auf die öffentliche Listung der vereinbarten Erstattungsbeträge konterkariere allerdings dieses Ziel. Die Neuregelung führe zu Mehrausgaben, habe administrativen Aufwand zur Folge und benachteilige Selbstzahler.

Pharmaunternehmen kritisieren Spargesetz der Regierung

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) kritisierte den Gesetzentwurf, der nur neue Versorgungsprobleme schaffen werde. VFA-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer erklärte in Berlin, hier sei ein Spargesetz vorgelegt worden, das Gefahren für die Qualität der Versorgung schaffe. „Am Ende könnten Patienten die Leidtragenden einer verfehlten Regelung sein.“

Der AOK-Bundesverband kritisierte, dass das geplante Arzneimittelgesetz vor allem den Interessen der Apotheker und der Pharmaindustrie diene. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch erklärte, die Bundesregierung biete keine Lösung an, wie trotz immer schneller steigender Priese für patentgeschützte Wirkstoffe eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung für alle Patienten gewährleistet werden könne. „Stattdessen werden viele Wünsche der Pharmafirmen aufgegriffen“, erklärte Litsch.

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