Folgenreicher Pfiff

29.8.2017 (€) – Verliert ein Reiter die Kontrolle über sein Pferd, weil ein in der Nähe befindlicher Hundehalter seinen freilaufenden Hund durch einen Pfiff zu sich gerufen hat, so hat der Reiter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 3. August 2017 entschieden (7 U 200/16).

Der Kläger und seine Begleiterin befanden sich auf einem Ausritt, als ihnen der freilaufende Hund der Beklagten folgte. Um ihren Hund zur Umkehr zu bewegen, pfiff die Beklagte mindestens zweimal mit einer Hundepfeife.

Das Tier kehrte daraufhin zu ihr zurück. Damit war die Situation jedoch noch nicht bereinigt. Denn im gleichen Augenblick gingen die Pferde durch und warfen die Reiter ab.

Anfänglicher Teilerfolg

Für seine dabei erlittenen Verletzungen machte der Kläger die Hundehalterin verantwortlich. Denn die Pferde hätten wegen des sich nähernden Hundes sowie der Pfiffe der Beklagten gescheut.

Der Haftpflichtversicherer der Hundehalterin zahlte dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro. Doch das reichte dem Reiter nicht aus. In seiner beim Karlsruher Landgericht eingereichten Klage forderte er weitere 4.000 Euro sowie die Feststellung, dass die Hundehalterin für sämtliche Unfallfolgen hafte.

Mit seiner Klage erzielte er zunächst einen Teilerfolg. Das Gericht ging von einer Haftungsquote von 30 Prozent zugunsten des Klägers aus. Das begründeten die Richter damit, dass die Beklagte nach dem ersten Pfiff keine weiteren Pfiffe hätte abgeben dürfen. Sie hätte nämlich erkennen müssen, dass die Pferde auf weitere Pfiffe reagieren würden.

Naheliegende Reaktion

Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung beim Karlsruher Oberlandesgericht ein. Das wies die Klage als unbegründet zurück.

Nach Ansicht der Richter kann der Beklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie ihren Hund mit Hilfe der Hundepfeife zu sich gerufen hat. Denn dabei habe es sich um eine naheliegende adäquate Reaktion auf das Verhalten des Tieres gehandelt.

Im Übrigen habe weder bewiesen werden können, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund noch durch die Pfiffe verursacht worden ist. Der Reiter und seine Begleiterin gehen daher leer aus. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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