Keine Haftung für Falschberatung

14.4.2014 – Schon vor Wohn-Riester wurden Bausparverträge von abschlussgetriebenen Bausparkassenvertretern und Bankangestellten massenhaft an Menschen verkauft, die sich – bereits bei Abschluss erkennbar – nie im Leben den Traum vom Eigenheim erfüllen konnten.

Und seit es Wohn-Riester gibt, stürzen sich Heerscharen ebensolcher Produktverkäufer auf genau diese Klientel.

Haftung für Falschberatung? Haftung für Falschberatung gibt es nicht, denn über das Produkt, welches der Kunde ja angeblich gemäß vorgefertigtem Beratungsprotokoll wollte, wurde ja richtig beraten…

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „So „riestern“ die Deutschen”.

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