1.4.2016 – Sehr geehrte Redaktion des VersicherungsJournals, ich schätze Ihre Artikel wirklich sehr, aber hier hätten Sie in der Tat besser recherchieren müssen. Die Namensgebung bezieht sich natürlich auf den Schriftsteller Issac Asimov.
Dies bringt uns zum grundlegenden Problem der Angelegenheit: Nach Asimov benötigt jeder Roboter die drei Gesetze der Robotik. Was tun, wenn diese entweder von Beginn an nicht installiert wurden, oder die Maschine im laufenden Beratungsprozess herausfindet, dass sich diese selbst widersprechen? Das kann ungeahnte Folgen haben!
Ist in dieser Sache nun die BHV oder VSH leistungspflichtig? Reichen die VSH-Pflichtdeckungen aus? Gibt es Klauselvorschläge des GDV für den Fall der spontanen Selbstabrauchung des Robots?
Sascha Hildebrandt
zum Artikel: „Versicherungsvertreter werden durch Roboter ersetzt”.




