15.3.2013 – Es ist erschütternd, was von den sogenannten Verbraucherschützern den Verbrauchern empfohlen wird.
Tatsache ist, dass die Riester-Rentenversicherung beim richtigen Anbieter momentan eines der besten Altersvorsorgeprodukte darstellt und beim richtigen Anbieter eine Nettorendite jenseits von fünf oder sieben Prozent (je nach Höhe der staatlichen Zulagen) erwirtschaftet.
Die Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit sind zwar nicht gering, aber für den Anleger ist ausschlaggebend: was habe ich eingezahlt und welche Leistung erhalte ich am Ende der Laufzeit, und hier erwirtschaften die guten Riester-Anbieter sehr gute Nettorenditen.
Immer wieder werden Riester-Banksparpläne empfohlen, da angeblich niedrige Kosten damit verbunden sind. Dies gilt aber nur für die Ansparphase. Spätestens in der Auszahlungsphase muss der Banksparplan in eine Rentenversicherung umgewandelt werden.
Hier fallen dann Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten an und es wird zu einem Zeitpunkt eine Rentenversicherung eingerichtet, die dem jeweiligen Sparer auf Grund des hohen Alters einen deutlich schlechteren Rentenfaktor (also eine niedrigere lebenslange Rente) beschert, als wenn gleich von vornherein eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen worden wäre.
Zudem haben die Banksparpläne in der Ansparphase den deutlich niedrigeren Zinssatz als die Rentenversicherungen und enthält dieser zumeist variable Zinsanteile. Das wird aber immer verschwiegen, das böse Erwachen kommt in der Auszahlungsphase!
Olav Knauer
zum Artikel: „Riester-Rente erneut im Kreuzfeuer der Verbraucherschützer”.




