E-Mail-Marketing (III): Werben in Autorespondern?

11.5.2016 – Nicht nur ein selbst verschickter Newsletter und die Werbung in fremden Newslettern sind Formen des E-Mail-Marketing. Auch die in Autorespondern enthaltenen Informationen zählen dazu.

Automatische E-Mail-Nachrichten werden von etlichen Unternehmen als sogenannte Autoresponder verschickt. Deren Versand kann zu unterschiedlichen Anlässen erfolgen – beispielsweise als Bestätigung für eingegangene Anfragen, als Abwesenheitsnotiz, als Bestellbestätigung oder zusammen mit Rechnungen. Dem Hauptinhalt werden häufig Hinweise auf weitere Angebote als werbliche Botschaft hinzugefügt.

Werbung in Transaktionsmails teilweise unzulässig?

Diese Verfahrensweise ist seit einigen Wochen zumindestens als bedenklich einzustufen. Der BGH hat dazu geurteilt (Link auf Urteil als PDF-Dokument): Das Hinzufügen von Werbung zu einer sogenannten Transaktionsmail ist unzulässig, wenn der Empfänger zuvor deutlich gemacht hat, dass er keine Werbung in der Form wünscht. Offen geblieben ist bei diesem Urteil, ob schon die allererste Nachricht mit einer Werbung unzulässig ist. Im verhandelten Fall ging es um eine wiederholte Transaktionsnachricht mit Werbung – nachdem der Kunde bereits um Unterlassung gebeten hatte.

Rechtliche Grauzone

Die Bedeutung eines solchen Urteils für die Zukunft von Werbung in Autorespondern ist schwer abzuschätzen. Ein Rechtsexperte rät zur Installation technischer Möglichkeiten, die den Empfängern den Widerspruch zu werblichen Inhalten ermöglichen. Künftig müsste dieser dann selbstverständlich berücksichtigt werden. Dass weitere Gerichte dem Vorbild des BGH folgen und Zusatzinformationen in Transaktionsmails generell für unzulässig erklären, hält er für möglich. So weit sei es jedoch (noch) nicht.

Tipp zur werblichen Nutzung von Autorespondern

Unternehmen, die ihre Autoresponder nicht ungenutzt lassen möchten, können vorerst trotzdem darin für sich werben ohne in Bedrängnis zu geraten. Dabei sollte bedacht werden, dass nicht nur rein werbliche Hinweise auf Produkte dem Marketing dienen. Auch Angebote, die erst einmal nicht direkt verkaufen, wirken postiv. Das können zum Beispiel sein:

  • Gesprächsangebote mit Experten,
  • Services, die kostenlos sind,
  • Anfahrtsbeschreibungen,
  • ein herzliches Dankeschön,
  • ein informatives Whitepaper oder
  • ein unterhaltsames Video.

Überraschung führt zu Begeisterung, führt zu Weiterempfehlung

Der Kreativität sind hier kaum Grenzen gesetzt. Und Kreativität kommt immer besser an als „plumpes Verkaufen“. Unternehmen beinflussen mit guten Einfällen ihr Image positiv. Sehr originelle Ideen können Begeisterung beim Kunden auslösen. Diese dient nicht nur der Kundenbindung. Auch Weiterempfehlungen werden durch begeisterte Kunden generiert. Insbesondere Überraschungen sorgen für virale Effekte.

Anfragen generieren, die Autoresponse ermöglichen

Es liegt auf der Hand, dass Autoresponder erst dann zum Einsatz kommen, wenn (potenzielle) Kunden bereits Kontakt aufgenommen haben. Doch wie bewegt man sie dazu? Für Unternehmen, deren Zielgruppe Versicherungs- und Finanzmakler sind, gibt es eine einfache Antwort auf diese Frage. Die Werbemöglichkeiten vom VersicherungsJournal sind die erste Wahl für die Ansprache dieser Zielgruppe. Denn es ist das Online-Fachmedium mit der größten Reichweite in diesem Bereich.

Informationen zu allen Werbemöglichkeiten finden sich in den Mediadaten oder sind direkt beim Vertrieb erhältlich. Ansprechpartnerin ist:

Simona Salzburg
Vertriebsleiterin
Telefon +49 (0)30 72019729
s.salzburg@versicherungsjournal.de

TIPP: Wer wissen möchte, wodurch eine junge Marketing-Abteilung herausgefunden hat, wie sie die meisten Adressaten erreicht ohne das Budget zu überlasten, liest unsere nächste „Es war einmal“-Geschichtem im Juni.

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Marketing · Werbung · Zielgruppe
 
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