25.11.2021 – Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe schlug im Maklermarkt wie eine Bombe ein. Vergleichsportale wie in diesem Fall Verivox seien verpflichtet, Policen zu empfehlen, die für den Kunden günstiger sind, selbst wenn Makler diese weder vermitteln können, noch für den Abschluss vergütet werden (VersicherungsJournal Medienspiegel 18.10.2021).
Aber was heißt das in der Praxis? Makler müssten also zum Beispiel auf ein Angebot der Huk-Coburg Versicherungen hinweisen und beraten, selbst wenn sie das technisch gar nicht vermitteln könnten. Wie soll das gehen? Was muss man als Vermittler befürchten, wenn man selbst die Auswahl einschränkt? Und kommt so das Provisionsverbot durch die Hintertür?
In der aktuellen Ausgabe des VersicherungsJournal-Podcast nimmt dazu der Rechtsanwalt David Bastanier von der Kanzlei Bastanier und Schmelzer Stellung. Er beantwortet die aufgeworfenen Fragen und erklärt, welche Auswirkungen das Urteil auf die Arbeit von Versicherungsmaklern hat.
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