Wenn ein Makler auf seine „Unabhängigkeit“ hinweist, muss das sein gutes Recht sein

Bild: privat

1.12.2025 (€) - Von Irreführung kann keine Rede sein, meint der ehemalige Bipar-Hauptgeschäftsführer Harald Krauss in seinem Gastbeitrag. Das Oberlandesgericht Dresden habe EU-Recht nicht bedacht und in seinem Grundsatzurteil nur auf eigene spezifische Kenntnisse zurückgegriffen.

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