So hoch ist die Nachfrage nach 34i-Lizenzen
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) führt seit über drei Jahren auch ein Register der Immobiliardarlehens-Vermittler (§ 34i GewO). Früher war diese Art der Darlehensvermittlung über eine Erlaubnis nach § 34c GewO abgedeckt (VersicherungsJournal 12.10.2016).
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