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Vertrauen ist gut, schriftliche Fixierung ist besser

24.2.2014 (€) – Versicherungsmakler sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Stephan Michaelis einen formellen Maklervertrag abschließen und sich nicht einfach auf die gesetzlichen Regelungen verlassen. Im Gespräch mit dem VersicherungsJournal nennt er die wichtigsten Gründe. (Bild: Michaelis)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Fortbildung · Maklervertrag · Versicherungsmakler
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