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Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel?

29.6.2016 (€) – Das Gießener Sozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob der Rückkaufswert einer Sterbegeld-Versicherung als zu verwertendes Vermögen im Sinne des Sozialhilferechts gilt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundessozialgericht · Deckungskapital · Rente
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