18.4.2018 (€) – Ein gesetzlicher Krankenversicherer hatte eine Geschäftsstelle geschlossen. Ob er verpflichtet war, seine Versicherten darüber zu informieren, musste vor Gericht geklärt werden. Denn für einen Versicherten erwies sich die Schließung als besonderer Nachteil. (Bild: Pixabay CC0)
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